Allgemeine Verkaufsbedingungen
Letzte Überarbeitung: 18.07.2022
Einleitung:
Der Begriff „Kunde“ bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die die beruflichen Fähigkeiten von Micheline Leblond für jegliche Kreation im Rahmen digitaler Kommunikationsfähigkeiten benötigt. Der Begriff „Dritter“ bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die nicht Vertragspartei ist. Der Begriff "Grafikdesigner" bezieht sich auf Micheline Leblond, freiberufliche Grafikdesignerin / Designerin, mit Hauptsitz in Charmes, registriert unter der SIRET-Nummer: 9130059300015 in EI.
Allgemein:
Durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Dienste erkennen Sie an, dass Sie diese Bedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen, und Sie stimmen zu, an sie gebunden zu sein. Wenn Sie nicht allen Bedingungen zustimmen, dürfen Sie nicht auf die Website zugreifen oder einen der Dienste nutzen. Lesen Sie diese Bedingungen sorgfältig durch, bevor Sie auf unsere Website oder Dienste zugreifen oder diese nutzen oder Produkte kaufen. In diesen Bedingungen erfahren Sie, wer wir sind, wie wir unsere Produkte an Sie verkaufen, wie Sie vom Kaufvertrag zurücktreten können und was Sie im Problemfall tun können.
(3) Sie versichern, dass Sie volljährig sind und die gesetzliche Befugnis, das Recht und die Befugnis haben, eine verbindliche Vereinbarung auf der Grundlage dieser Bedingungen einzugehen, die Dienste zu nutzen und Produkte zu kaufen. Wenn Sie noch nicht volljährig sind, dürfen Sie die Dienste nur mit Zustimmung Ihrer Eltern oder Ihres Erziehungsberechtigten nutzen oder Produkte kaufen.
Zusagen der Parteien:
Generell verpflichten sich der Auftraggeber und der Grafikdesigner zur aktiven Zusammenarbeit, um die ordnungsgemäße Vertragserfüllung sicherzustellen. Jeder verpflichtet sich, alle Schwierigkeiten, die ihm im Laufe des Projekts bekannt werden, mitzuteilen, damit der andere die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann.
Der Kunde
Damit der Grafikdesigner seinen Auftrag ausführen kann, stimmt der Kunde zu:
Erstellen Sie detaillierte Spezifikationen, die keiner weiteren Änderung unterliegen, außer mit Zustimmung der Parteien, nachdem sie vom Dienstleister genehmigt wurden. Für den Fall, dass Änderungen eine erhebliche Überarbeitung der ursprünglichen Spezifikationen erfordern würden, werden diese zusätzlich zum ursprünglichen Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt.
Geben Sie dem Grafiker das Auftragsformular/Angebot (datiert, unterschrieben und gestempelt).
Bereitstellung aller dokumentarischen, grafischen und textlichen Elemente, die für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung erforderlich sind (insbesondere in den richtigen verwendbaren Formaten je nach Zielmedium). Der Kunde verpflichtet sich, alle in den Dokumenten hinzuzufügenden rechtlichen Informationen bereitzustellen und übernimmt die Verantwortung um den Inhalt der von ihm bearbeiteten Dokumente bereitzustellen.
Besitzen Sie die erforderlichen Rechte an den oben bereitgestellten Elementen. Hierfür kann ausschließlich der Sponsor verantwortlich gemacht werden.
Arbeiten Sie aktiv am Erfolg des Projekts mit, indem Sie dem Grafikdesigner rechtzeitig alle Informationen und Dokumente zur Verfügung stellen, die für das richtige Verständnis der Bedürfnisse und die ordnungsgemäße Ausführung der Dienstleistungen erforderlich sind.
Halten Sie sich strikt an die technischen und kreativen Empfehlungen des Grafikdesigners.
Gewährleisten Sie den Grafikdesigner gegen jegliche Klagen, die aufgrund der Art der Daten oder Informationen (Texte, Bilder, Töne), die möglicherweise vom Kunden bereitgestellt oder ausgewählt wurden, gegen ihn erhoben werden.
Begleichen Sie die dem Grafikdesigner zustehenden Beträge innerhalb der angegebenen Fristen.
Informieren Sie den Grafiker über einen eventuellen Wettbewerb mit anderen Dienstleistern.
Der Grafikdesigner
Bei Bedarf kann der Grafikdesigner gemeinsam mit dem Auftraggeber in die Entwicklung der Spezifikationen eingreifen.
Der Grafikdesigner garantiert, dass die Kreationen für die vertraglich vorgesehenen Nutzungen legal verfügbar sind und nicht mit Rechten Dritter, Mitarbeiter oder nicht des Dienstleisters, belastet sind.
Der Grafiker verpflichtet sich, den Auftraggeber regelmäßig und effektiv über den Projektfortschritt zu informieren, insbesondere durch dem Auftraggeber übermittelte Validierungen.
Aus Gründen der Vertraulichkeit und für die Dauer dieser Geschenke und auch nach deren Beendigung, aus welchen Gründen auch immer, verpflichtet sich der Grafikdesigner, alle Informationen und Unterlagen jeglicher Art, die den Auftraggeber betreffen, streng vertraulich zu behandeln Zugriff insbesondere im Rahmen der Durchführung dieser Mission.
Validierung der Befehle:
Die Unterschrift des „BAT“ (Gut zum Drucken) oder „Gut zum Einverständnis“ befreit „Volcan-ism“, die Designerin von Micheline Leblond, von jeglicher Verantwortung für Fehler oder Auslassungen jeglicher Art. Diese vom Kunden, seinem Agenten oder Vertreter abgestempelten und datierten Belege stellen die Abnahme der durchgeführten Arbeiten dar und autorisieren deren Lieferung gemäß dem Bestellformular. Mit dem Aufkommen des Internets gilt ein Bestätigungsklick oder eine schriftliche Zustimmung des Kunden in einer E-Mail als „Gut zur Zustimmung“, ebenso wie eine Unterschrift.
Erfolgt innerhalb einer Frist von fünfzehn Tagen keine Validierung oder Änderungsanfrage der Modelle durch den Kunden, gelten diese als von beiden Parteien validiert. Die durchgeführten, gelieferten und stillschweigend bestätigten Arbeiten implizieren, dass die diesen Arbeiten entsprechenden Beträge fällig sind.
Da die Möglichkeiten zur Visualisierung der Modelle vor ihrer Druckausgabe zahlreich sind und nicht den gleichen Standards entsprechen, kann der Grafikdesigner nicht für Unterschiede zwischen einer Computervisualisierung und dem Endergebnis der Produkte verantwortlich gemacht werden. Es kann nicht garantiert werden, dass die Wiedergabe der Farben zwischen dem Computertool und der Produktionslinie der Drucker identisch ist. Die auf einem Bildschirm (was auch immer es ist) sichtbaren Farben sind nicht vertraglich und werden in keinem Fall die auf den verschiedenen angebotenen Medien reproduzierten (dasselbe gilt für Drucke, die auf einem Drucker erstellt wurden)._8df6fbcc-43d3-3d99 -a511-2eb009ed8a2d_
Missionsabschlusszeiten:
Bestellungen gelten nur als gültig, wenn der von „Volcan-ism“, Micheline Leblond, ausgestellte Kostenvoranschlag akzeptiert wird, der als Ausführungs- oder Missionsauftrag gilt.
Liefer- oder Ausführungszeiten dienen nur zur Information und binden Volcan-ism, Designerin Micheline Leblond nicht absolut. Die Grafikdesignerin Micheline Leblond „Volcan-ism“ kann unter keinen Umständen zur Zahlung von Verzugs-, Schadensersatz- oder Zinszahlungen verpflichtet werden. Diese Verzögerung kann in keinem Fall zur Stornierung der im Bestellformular angegebenen Bestellung führen.
Rückzug:
Gemäß Artikel L121-20 des Verbrauchergesetzbuchs hat der Käufer eine Frist von vierzehn Werktagen ab Lieferung seiner Bestellung, um von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen und das Produkt ohne Vertragsstrafe zum Umtausch oder zur Rückerstattung an den Verkäufer zurückzusenden, mit Ausnahme der Rücksendekosten .
Zusätzliche Gebühren:
Reisekosten: Kuriere, Flugzeug, Bahn, Auto, Unterkunft, Verpflegung, werden zusätzlich in Rechnung gestellt (Miet- oder Kilometerkosten nach geltendem Steuersatz), wenn ein Termin mit dem Kunden erforderlich ist._8df6fbcc-43d3-3d99- a511- 2eb009ed8a2d_
Die für die Erbringung der Leistungen des Grafikdesigners eventuell notwendigen technischen Kosten und sonstigen Elemente, die nicht in seinen Angeboten enthalten sind, sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Hierzu zählen beispielsweise typografische Schriftarten, Fotografien oder Illustrationen aus Bilddatenbanken, Cromalins (Farbdrucke), Gravuren oder Druckkosten.
Für den Fall, dass Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen von Daten, die vom Kunden im Zuge der Fertigstellung angefordert wurden – und eine Unterlassung oder ein Fehler seinerseits gemeldet werden – eine erhebliche Überarbeitung der ursprünglichen Spezifikationen (Korrektur-Copyright) erfordern würden zusätzliche Arbeit oder Überschreitung der ursprünglich im Kostenvoranschlag angegebenen Anzahl von Arbeitsstunden und Korrekturen, wird letztere zusätzlich zum ursprünglichen Kostenvoranschlag in Rechnung gestellt. Die Beträge, die den vom Grafiker bereits erbrachten Leistungen entsprechen, sind vom Auftraggeber fällig und sofort zahlbar.
Vorbehaltlich der Zustimmung des Grafikers wird für die auf Wunsch des Auftraggebers an Sonn-, Feiertagen oder nachts (d.h. zwischen 19.00 Uhr und 09.00 Uhr am nächsten Morgen) oder wenn der Auftrag vom Grafiker vorrangig vor anderen in Bearbeitung befindlichen Aufträgen bearbeitet wird.
Fall der Arbeitsunfähigkeit:
Bei Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Unfall behält sich die „Volcan-ism“-Designerin Micheline Leblond vor, den aktuellen Zeitplan zu ändern, ohne dass der Kunde die Zahlung von Zulagen verlangen kann._8df6fbcc-43d3-3d99- a511-2eb009ed8a2d_
Fall höherer Gewalt:
Die Parteien können nicht verantwortlich gemacht werden oder ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt haben, wenn die Nichterfüllung der jeweiligen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist; Der Vertrag zwischen den Parteien wird bis zum Erlöschen der Ursachen, die die höhere Gewalt verursacht haben, ausgesetzt. Höhere Gewalt berücksichtigt unwiderstehliche Tatsachen oder Umstände, die außerhalb der Parteien liegen, unvorhersehbar und außerhalb der Kontrolle der Parteien liegen, trotz aller vernünftigerweise möglichen Bemühungen, sie zu verhindern. Als Fälle höherer Gewalt gelten auch die Sperrung von Transportmitteln oder Lieferungen, Erdbeben, Brände, Stürme, Überschwemmungen, Blitzschlag, die Abschaltung von Telekommunikationsnetzen, insbesondere aller über das Internet zugänglichen Netze, oder besondere Schwierigkeiten von Telekommunikationsnetzen außerhalb die Parteien. Die von höherer Gewalt betroffene Partei muss die andere innerhalb von fünf (5) Tagen benachrichtigen.
Datenschutzhinweise:
Während der gesamten Dauer des Einsatzes und auch nach Beendigung aus welchem Grund auch immer, verpflichtet sich die Grafikdesignerin von „Volcan-ism“, Micheline Leblond, alle Informationen und Dokumente jeglicher Art, die den Auftraggeber betreffen, über die er verfügen könnte, streng vertraulich zu behandeln Zugriff insbesondere im Rahmen der Durchführung dieser Mission.
Eigentumsvorbehalt:
Alle Produktions- und verwandten Rechte, die Gegenstand des Auftrags sind, bleiben das vollständige und ausschließliche Eigentum des Grafikdesigners, solange die ausgestellten Rechnungen vom Kunden nicht vollständig bezahlt werden, bis zum Gesamtbetrag des Auftrags und etwaiger Änderungen während des Dienstes abgeschlossen. Infolgedessen wird der Kunde de facto Eigentümer der Produktion und der übertragenen Rechte aus der endgültigen Zahlung und Begleichung aller Rechnungen, die von der „Volcan-ism“-Grafikdesignerin Micheline Leblond im Rahmen des Auftrags ausgestellt wurden. Sofern auf dem Angebot nicht anders angegeben, bleiben die Produktionsdateien und Quellen Eigentum des Grafikdesigners. Nur das fertige Produkt wird an den Kunden versandt. In Ermangelung einer solchen Erwähnung und wenn der Kunde die Quellen der Dokumente haben möchte, muss eine Änderung dieses Dokuments beantragt werden. Die vom Grafikdesigner ausgeführten Arbeiten, insbesondere die Vorstudien, bleiben vertraulich und dürfen vom Auftraggeber in keinem Fall ohne vorherige Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
Streitbeilegung:
Der Vertrag unterliegt französischem Recht. Alle Streitigkeiten oder Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung oder Ausführung dieses Vertrags werden vor das Gericht von Epinal gebracht, das vom Kunden ausdrücklich akzeptiert wird.
Übertragungsprinzipien:
In Übereinstimmung mit dem CPI (Artikel L. 121-1 bis L. 121-9) wird daran erinnert, dass das Urheberpersönlichkeitsrecht einer Schöpfung (unter anderem das Recht auf Achtung der Arbeit und das Recht auf Achtung für der Name) bleibt auf ewige und unvorhersehbare Weise mit seinem Autor verbunden.
Tatsächlich werden nur die in diesem Auftrag ausdrücklich genannten Eigentumsrechte unter Ausschluss aller anderen auf das Kundenunternehmen übertragen, und dies innerhalb der auch darin genannten möglichen Grenzen (Unterstützungsgrenze, Gebiet oder Dauer). Jede vollständige oder teilweise Wiedergabe oder Vervielfältigung ohne Zustimmung des Urhebers oder seiner Rechtsnachfolger ist rechtswidrig und strafbar nach den Gesetzen zur Fälschung. Dasselbe gilt für Übersetzungen, Anpassungen oder Umgestaltungen, Anordnungen oder Vervielfältigungen durch jedwede Kunst oder Verfahren (Art. L. 122-4 des CPI). Eine vom Kunden vorgeschlagene Idee stellt an sich keine Kreation dar.
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte:
Vervielfältigungs- und Verbreitungsrechte werden nach der Verbreitung der Schöpfung berechnet. Sie können pauschal oder teilweise abgetreten werden. Jede unterschiedliche Bearbeitung des Originalwerks unterliegt einer neuen Urheberrechtsübertragung. Für jede neue Ausgabe muss der Rechteumfang aktualisiert werden. Die Rechte werden im zeitlichen und räumlichen Rahmen dieses Vertrages übertragen und dürfen diese Grenze nicht überschreiten. Damit der Sponsor die im Rahmen seiner Tätigkeit erbrachte Dienstleistung frei nutzen kann, werden alle wirtschaftlichen Rechte in Bezug auf die Schaffung des Dienstleisters im Rahmen des Projekts vollständig und ausschließlich auf den Sponsor übertragen, und dies zur Verbreitung auf der bei der Bestellung speziell adressierte Medien, nach wirksamer Zahlung aller fälligen Gebühren.
Urheberrecht und Warenzeichen:
Sofern vom Auftraggeber nicht ausdrücklich anders angegeben, behält sich der Grafikdesigner das Recht vor, in die Produktion eine kommerzielle Aussage aufzunehmen, die seinen Beitrag deutlich macht, wie beispielsweise die Formel „Design von Micheline Leblond, freiberufliche Grafikdesignerin/Designerin“, wenn das Medium dies zulässt Hypertext-Link, der auf die kommerzielle Website seiner Aktivität „https://volcan-ism.com“ verweist. Der Kunde verpflichtet sich, dem nicht zu widersprechen und diese Informationen niemals zu löschen.
Veröffentlichungsrecht:
Der Grafikdesigner behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erbrachten Leistungen auf seinen externen Kommunikations- und Werbeunterlagen (Website, Portfolio etc.) und bei der kommerziellen Akquise zu erwähnen. Der Kunde verpflichtet sich, dem niemals zu widersprechen.